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Pressemitteilung vom 5. Mai 2021

Leipziger Humanisten begrüßen Entscheidung des Ärztetags zur Sterbehilfe


Der Ärztetag hat heute beschlossen, § 16 Satz 3 der Musterberufsordnung der Bundesärztekammer aufzuheben. Der Satz "Sie [Ärztinnen und Ärzte] dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten." ist damit entfallen.

Maximilian Steinhaus, Sprecher der gbs Leipzig - der Leipziger Regionalgruppe der Giordano-Bruno-Stiftung – meint hierzu:

"Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung Selbstbestimmung am Lebensende. Nach dem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts schon vor über einem Jahr war die Entscheidung überfällig, denn das Recht auf Selbstbestimmung umfasst auch das Recht auf Hilfe beim Suizid. Nun muss auch die Sächsische Landesärztekammer nachziehen und seinen gleichlautenden § 16 Satz 3 streichen. Die Kammer muss ihren Widerstand aufgeben und Sterbewilligen in Sachsen einen humanen Weg ermöglichen. Die Landesärztekammer könnte durch eine Streichung auch dazu beitragen, den bundesdeutschen Flickenteppich verschiedener Regelungen zu beseitigen. Dadurch entstünde Rechtsklarheit  - sowohl bei den Ärzten, als auch der Bevölkerung."

Hintergrund: Bei der Berufsordnung der Bundesärztekammer handelt es sich nur um eine Mustersatzung. Rechtsverbindlich sind nur die von den Landesärztekammern beschlossenen Berufsordnungen.

Die Leipziger Humanisten beschreiben das Votum des Ärztetages auch als deutliche Niederlage für den Präsidenten der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt. Dieser hatte noch am Vortag in seiner Eröffnungsrede betont, dass Suizidassistenz für ihn "keine ärztliche Aufgabe" sei. Steinhaus hierzu: "Mit solchen Formulierungen versuchen die Gegner der Suizidhilfe die Diskussion in ein falsches Licht zu rücken. Kein Arzt soll gezwungen werden, Sterbehilfe zu leisten. Aber diejenigen, die ihren Patienten auch am Lebensende beistehen wollen, sollen ohne Angst vor berufsrechtlichen Konsequenzen beraten dürfen. Es ist daher sehr erfreulich, dass die Entscheidung mit großer Mehrheit getroffen wurde. Eine knappe Entscheidung hätte Kirchen und selbsternannte Lebensschützer sonst wieder eingeladen, den christlichen Lobbyismus zu verstärken und das Recht auf Suizidhilfe weiter zu bekämpfen. "